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2. Gerät
Die angegebenen Pauschalen zur Inbetriebnahmeunterstützung gelten für ein Gerät, bestehend aus einem Wärmeerzeuger mit ein- bis zwei Heizkreisen und einem Brauchwasser-bzw. Frischwasserladespeicher, die gemäß Herstellervorgaben errichtet sind. Für ein zweites Gerät auf selbiger Kommission werden 50 % der Inbetriebnahmepauschale-, für ein drittes Gerät 25 % der Inbetriebnahmepauschale und für ein viertes Gerät 10 % der Inbetriebnahmepauschale, angesetzt. Die Preise gelten unter normalen Bedingungen in der regulären Arbeitszeit.

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2. System
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2. System
Die angegebenen Pauschalen zur Inbetriebnahmeunterstützung gelten für ein System, bestehend aus einem Wärmeerzeuger mit ein- bis zwei Heizkreisen und einem Brauchwasser-bzw. Frischwasserladespeicher, die gemäß Herstellervorgaben errichtet sind. Für ein zweites System auf selbiger Kommission werden 50 % der Inbetriebnahmepauschale-, für ein drittes System 25 % der Inbetriebnahmepauschale und für ein viertes System 10 % der Inbetriebnahmepauschale, angesetzt. Die Preise gelten unter normalen Bedingungen in der regulären Arbeitszeit.

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2. System
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2. System
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2. System
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3. Gerät
Die angegebenen Pauschalen zur Inbetriebnahmeunterstützung gelten für ein Gerät, bestehend aus einem Wärmeerzeuger mit ein- bis zwei Heizkreisen und einem Brauchwasser-bzw. Frischwasserladespeicher, die gemäß Herstellervorgaben errichtet sind. Für ein zweites Gerät auf selbiger Kommission werden 50 % der Inbetriebnahmepauschale-, für ein drittes Gerät 25 % der Inbetriebnahmepauschale und für ein viertes Gerät 10 % der Inbetriebnahmepauschale, angesetzt. Die Preise gelten unter normalen Bedingungen in der regulären Arbeitszeit.

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3. System
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3. System
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3. System
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3. System
Achtung: Inbetriebnahmeformular notwendig! Dieses finden Sie oben im Menü. Die angegebenen Pauschalen zur Inbetriebnahmeunterstützung gelten für ein System, bestehend aus einem Wärmeerzeuger mit ein- bis zwei Heizkreisen und einem Brauchwasser-bzw. Frischwasserladespeicher, die gemäß Herstellervorgaben errichtet sind. Für ein zweites System auf selbiger Kommission werden 50 % der Inbetriebnahmepauschale-, für ein drittes System 25 % der Inbetriebnahmepauschale und für ein viertes System 10 % der Inbetriebnahmepauschale, angesetzt. Die Preise gelten unter normalen Bedingungen in der regulären Arbeitszeit.

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3. System
Die angegebenen Pauschalen zur Inbetriebnahmeunterstützung gelten für ein System, bestehend aus einem Wärmeerzeuger mit ein- bis zwei Heizkreisen und einem Brauchwasser-bzw. Frischwasserladespeicher, die gemäß Herstellervorgaben errichtet sind. Für ein zweites System auf selbiger Kommission werden 50 % der Inbetriebnahmepauschale-, für ein drittes System 25 % der Inbetriebnahmepauschale und für ein viertes System 10 % der Inbetriebnahmepauschale, angesetzt. Die Preise gelten unter normalen Bedingungen in der regulären Arbeitszeit.

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4 Löt- oder Bördelstellen
Schutzgas und Lot bis 4 Lötstellen oder Herstellung von 4 Bördelstellen.

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4 Löt- oder Bördelstellen
Schutzgas und Lot bis 4 Lötstellen oder Herstellung von 4 Bördelstellen.

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4 Löt- oder Bördelstellen (jede 2 weitere werden nachträglich berechnet)
Schutzgas und Lot bis 4 Lötstellen oder Herstellung von 4 Bördelstellen. Jede 2 weitere Löt- oder Bördelstellen werden mit 24,00€ berechnet.

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4 Löt- oder Bördelstellen (jede 2 weitere werden nachträglich berechnet)
Schutzgas und Lot bis 4 Lötstellen oder Herstellung von 4 Bördelstellen. Jede 2 weitere Löt- oder Bördelstellen werden mit 24,00€ berechnet.

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4 Löt- oder Bördelstellen (jede 2 weitere werden nachträglich berechnet)
Schutzgas und Lot bis 4 Lötstellen oder Herstellung von 4 Bördelstellen. Jede 2 weitere Löt- oder Bördelstellen werden mit 24,00€ berechnet.

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4. Gerät
Die angegebenen Pauschalen zur Inbetriebnahmeunterstützung gelten für ein Gerät, bestehend aus einem Wärmeerzeuger mit ein- bis zwei Heizkreisen und einem Brauchwasser-bzw. Frischwasserladespeicher, die gemäß Herstellervorgaben errichtet sind. Für ein zweites Gerät auf selbiger Kommission werden 50 % der Inbetriebnahmepauschale-, für ein drittes Gerät 25 % der Inbetriebnahmepauschale und für ein viertes Gerät 10 % der Inbetriebnahmepauschale, angesetzt. Die Preise gelten unter normalen Bedingungen in der regulären Arbeitszeit.

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Ab dem 4. System
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Ab dem 4. System
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Elektrische Überprüfung
Begleitung der Auflegung der durch das Elektrohandwerk endverlegten Elektroleitungen (Kabel müssen in die Geräte eingeführt sein. Die Anlage muss gegen ein unabsichtliches Einschalten gesichert sein) Hinweis Nach Abschluss der elektrischen Verdrahtung ist, gemäß VDE, die abschließende Endprüfung der Elektroinstallation durch ein Fachunternehmen durchzuführen.

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